Gut beraten ist bei einem Immobiliengeschäft, wer einem leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag erteilt.
Der Makleralleinauftrag
Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Verkauf oder Kauf zu einem guten Abschluss zu bringen.
Zu den Aktivitäten des Maklers zählt etwa, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbe – und Marketingmaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten.
Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnis sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten (Überprüfung der Bonität, Koordination und Verhandlung, Zusammenarbeit mit Banken und Vorbereitung der Notartermine) eines Immobiliengeschäfts in den Dienst des Auftraggebers, um dessen Vermögen es letztendlich geht.
Risiken ohne Makleralleinauftrag
Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag.
Dieser verpflichtet einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er könnte einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet.
Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen immer noch geschieht, verschiedene Makler parallel beauftragt, besteht die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie »zu Tode angeboten« wird. So ist immer wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie im Anzeigenteil der gleichen Zeitung mehrfach inseriert werde – teilweise sogar mit unterschiedlichen Objektangaben und Preisen.
Gleiches geschieht in den Internetportalen. Hier bewahrheitet sich der Spruch: »Viele Köche verderben den Brei.«
Diese Vorgehensweise lässt weder das Objekt selbst noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.
Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu.
Darauf sollte bei der immer komplizierteren Materie niemand leichtfertig verzichten!