Die Immobilie
Für alle, die die Vorzüge des ländlichen Charmes genießen wollen, während die Annehmlichkeiten urbaner Infrastruktur in greifbarer Nähe liegen!
Dieses Einfamilienhaus wurde 1991 in altstadtnaher, aber ruhiger Lage in Massivbauweise errichtet.
Im Erdgeschoss befindet sich ein großzügiges Wohnzimmer mit gemütlich einladendem Esszimmer und angrenzender Wohnküche; weiter ein Gäste-WC.
Über die offen gestaltete Treppe gelangen Sie in das Obergeschoss, in welchem sich neben einem großen Bad zwei Schlafzimmer mit jeweils Balkonzugang und zwei Abstellräume unter den Dachschrägen befinden.
Das komplett geflieste Kellergeschoss verfügt über einen großen und einen kleinen Raum mit Tageslichtfenstern, welche unterschiedlichste Nutzungsmöglichkeiten bieten. Weiter befinden sich im Keller ein Heiz- und Waschraum, ein kleiner Abstellraum, sowie ein kleines Badezimmer mit Dusche und WC.
Vom Wohnzimmer gelangen Sie über die geflieste Terrasse in den Garten. Hier haben Sie vom Garten aus ebenfalls Zugang zur Doppelgarage, welche zusätzlichen Raum für eine Werkbank und Schränke bietet.
Auf der gepflasterten Fläche vor den Garagen finden drei weitere Pkw Platz.
Das Objekt ist dem Alter entsprechend gepflegt.
Der Ort
Das malerische Landstädtchen Freinsheim überzeugt nicht nur mit seiner erhaltenen spätgotischen Stadtmauer und der barocken Altstadt, sondern bietet auch Infrastruktur des tgl. Bedarfs.
Freinsheim ist ideal gelegen zwischen den Großstädten der Metropolregion und dem Naturpark Pfälzerwald.
Die Provision
2,38 % Käuferprovision inkl. MwSt. zu zahlen mit notarieller Beurkundung vom Käufer an Wagner Immobilien.
Wir haben einen entgeltpflichtigen Maklervertrag über den gleichen Provisionssatz mit dem Verkäufer abgeschlossen (Maklervertrag mit beiden Seiten gem. § 656 c BGB).
Hinweis
Sämtliche Angaben in diesem Exposé erfolgen im Auftrag und basieren ausschließlich auf den Angaben des Auftraggebers. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität sämtlicher Daten kann von uns keine Gewähr übernommen werden. Dieses Exposé ist eine Vorinformation. Als Rechtsgrundlage gilt allein der von beiden Parteien abgeschlossene Mietvertrag, beziehungsweise der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.