Ein Energieausweis ist Pflicht!

Am 01. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Die EnEV schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor.

Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss der Eigentümer einen Energieausweis vorlegen. Damit sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten informiert werden.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.

Beim Bedarfsausweis werden die Energiebedarfskennwerte rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) bestimmt.

Zur Ausstellung von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen sind nur Personen berechtigt, die bestimmte Qualifikationskriterien nachweisen können. Da es jedoch keine vollständige Liste der zugelassenen Aussteller gibt, gestaltet sich die Suche oftmals schwierig.

Sie haben noch Fragen oder wünschen einen Energieausweis für Ihre Immobilie?

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und kümmern uns um sämtliche Details.

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