Ein Energieausweis ist Pflicht!
Am 01. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Die EnEV schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor.
Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss der Eigentümer einen Energieausweis vorlegen. Damit sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten informiert werden.